Über den Verein

Der Österreichische Trabersportklub vertritt die nationalen und internationalen Interessen des Österreichischen Amateurtrabrennsports.

Der Vorstand des Vereines setzt sich aus Klubleitung und Komitee zusammen und wird auf der Generalversammlung für jeweils drei Jahre gewählt.

Der Österreichische Trabersportklub ist seit 1954 Mitglied der F.E.G.A.T. (Fédération Européenne des Gentlemen Amateurs et Cavalières du Trot = Europäischer Verband der AmateurfahrerInnen des Trabersports), war zudem durch Dr. Marius Mautner Markhof von 1989 bis 1993 als Präsident vertreten.

Der Österreichische Trabersportklub unterstützt und fördert den Traberzucht- und Rennbetrieb durch regen sportlichen und gesellschaftlichen Anschluß an die Trabrennvereine und sonstigen Körperschaften, die sich die Hebung und Förderung des Pferdesportes, insbesondere der Traberzucht und des Amateurfahrer- und Trabrennsportes durch aktive Beteiligung oder durch propagandistisches Wirken zur Aufgabe gemacht haben. Er ist bestrebt, alle österreichischen Amateurfahrer einheitlich zu erfassen, um ihre Wünsche und Anregungen gegenüber der Zentrale, der Traberzucht und den Rennvereinen würdig zu vertreten, sowie Beziehungen jeder Art mit ausländischen Amateurfahrervereinigungen zu fördern. Die finanziellen Mittel des Klubs werden aufgebracht durch Einschreibgebühren, Mitgliedsbeiträge, Spenden und Subventionen.

Mitglied werden
Nachfolgend finden Sie die Antragsformulare zur Mitgliedschaft im Trabersport-Klub.
Aufnahmekriterien ansehen
Um Mitglied des Trabersport-Klubs zu werden müssen laut Statuten § 12 folgende Aufnahmekriterien erfüllt werden:
  1. Damen sowie Herren müssen bei Ansuchen um Aufnahme in den Klub das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  2. Die Aufnahmegesuche müssen von 2 Komitee-Mitgliedern mit ihrer Unterschrift befürwortet werden.
  3. Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet das Komitee im Wege der Ballotage mit 2/3 Mehrheit.
  4. Im Falle der Ablehnung des Aufnahmegesuches, die in keiner Weise begründet wird, kann der Bewerber nach 6 Monaten neuerlich um die Aufnahme ansuchen.
  5. Personen können aus folgenden Gründen nicht aufgenommen bzw. Mitglieder unter folgenden Voraussetzungen ausgeschlossen werden:
    1. wenn sie in einem berufsähnlichen Arbeitsverhältnis bezüglich Betreuung, Training und (oder) Haltung von Trab-, Galopp- und (oder) Turnierpferden entgeltlich tätig sind. Zum Begriff „entgeltlich“ zählen auch Sachleistungsbezug oder Fruchtgenuss.
    2. wenn sie über Aufforderung des Vorstandes des Klubs keinen Nachweis über das nötige Einkommen für die Ausübung und Finanzierung des Trabrennsports erbringen können.
    3. wenn sie über Aufforderung des Vorstandes des Klubs den Vorwurf, dem Amateurstatus nicht mehr zu entsprechen, nicht nachkommen wollen oder können.
    4. wenn sie die unter 1), 2) und 3) erwähnten Umstände anderer Mitglieder wissentlich decken oder in irgendeiner Art und Weise fördern. (Neufassung seit 16.2.2003)
  6. Personen, die in den letzten 5 Jahren einen Trainer-, Reiter-, oder Berufsfahrerausweis besessen haben und im Pferdesport gegen Entgelt tätig sind oder waren, können in den Trabersportklub nicht aufgenommen werden.