Mitglied werden
Nachfolgend finden Sie die Antragsformulare zur Mitgliedschaft im Trabersport-Klub.
Um Mitglied des Trabersport-Klubs zu werden müssen laut Statuten § 12 folgende Aufnahmekriterien erfüllt werden:
- Damen sowie Herren müssen bei Ansuchen um Aufnahme in den Klub das 16. Lebensjahr vollendet haben.
- Die Aufnahmegesuche müssen von 2 Komitee-Mitgliedern mit ihrer Unterschrift befürwortet werden.
- Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet das Komitee im Wege der Ballotage mit 2/3 Mehrheit.
- Im Falle der Ablehnung des Aufnahmegesuches, die in keiner Weise begründet wird, kann der Bewerber nach 6 Monaten neuerlich um die Aufnahme ansuchen.
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Personen können aus folgenden Gründen nicht aufgenommen bzw. Mitglieder unter folgenden Voraussetzungen ausgeschlossen werden:
- wenn sie in einem berufsähnlichen Arbeitsverhältnis bezüglich Betreuung, Training und (oder) Haltung von Trab-, Galopp- und (oder) Turnierpferden entgeltlich tätig sind. Zum Begriff „entgeltlich“ zählen auch Sachleistungsbezug oder Fruchtgenuss.
- wenn sie über Aufforderung des Vorstandes des Klubs keinen Nachweis über das nötige Einkommen für die Ausübung und Finanzierung des Trabrennsports erbringen können.
- wenn sie über Aufforderung des Vorstandes des Klubs den Vorwurf, dem Amateurstatus nicht mehr zu entsprechen, nicht nachkommen wollen oder können.
- wenn sie die unter 1), 2) und 3) erwähnten Umstände anderer Mitglieder wissentlich decken oder in irgendeiner Art und Weise fördern. (Neufassung seit 16.2.2003)
- Personen, die in den letzten 5 Jahren einen Trainer-, Reiter-, oder Berufsfahrerausweis besessen haben und im Pferdesport gegen Entgelt tätig sind oder waren, können in den Trabersportklub nicht aufgenommen werden.